Alfredo Dumitrescu erläutert anhand eines Falls den Unterschied zwischen einer üblichen Labordiagnostik und seiner von ihm angewandten Vollblutanalyse.
Der aktuelle Fall: Vollblutanalyse ...
Unsere Leistungen werden von den meisten privaten Versicherungen und Beihilfestellen problemlos erstattet. Bei den verordneten homöopathischen oder pflanzlichen Medikamenten ist die Handhabung je nach Vertragsinhalt unterschiedlich. Die Beihilfe zahlt nur verschreibungspflichtige Medikamente, homöopathische und pflanzliche Mittel werden in der Regel nicht übernommen.
Von drei Versicherungsgesellschaften möchte ich Ihnen dringend abraten: UNIVERSA, DBV-Winterthur und mit Einschränkungen die Hallesche. Bei diesen gibt es ausnahmslos Probleme, eine Erstattung erfolgt – wenn überhaupt – erst nach langwierigem Schriftwechsel.
Das aktuelle Versicherungsranking (MAP-REPORT 730, Februar 2010):
Sollten Sie als gesetzlich Versicherter eine private Zusatzversicherung besitzen – oder planen, eine solche abzuschließen – achten Sie unbedingt darauf, daß nicht nur eine Leistungserbringung durch Heilpraktiker erstattet wird! Leider werden solche Policen sehr häufig vermittelt. Die Folge: auch wenn ein Arzt die gleichen Verfahren wie ein Heilpraktiker anwendet, bleiben die Patienten auf den Kosten sitzen.
Daher ist es ganz wichtig, daß in Ihrer Zusatzversicherung Leistungen durch ambulante Ärzte abgedeckt sind, optimalerweise sind dies die Verfahren, die im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt sind.